ZVG § 87 Abs. 1 Ein Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung darf nur aus zwingenden Gründen verlegt oder vertagt werden;
WeiterlesenSchlagwort: Zuschlagsverkündung
BGH: Unterlassene Zuschlagsverkündung und Aufhebung im Beschwerdeverfahren
ZVG § 87 Abs. 1 Wird die Zuschlagsentscheidung entgegen der Regelung in § 87 Abs. 1 ZVG nicht verkündet, ist sie gleichwohl wirksam, wenn
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