Es ist derzeit möglich, dass Verteilungstermine von den Gerichten corona-bedingt verlegt werden. Wegen der damit verbundenen zeitlichen Verzögerung stellt sich
WeiterlesenSchlagwort: Verlegung
Verlegung oder Vertagung eines Zuschlagsverkündungstermins
ZVG § 87 Abs. 1 Ein Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung darf nur aus zwingenden Gründen verlegt oder vertagt werden;
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