BGB § 497 Abs. 1 (in der bis zum 31. Juli 2002 geltenden Fassung) § 497 Abs. 1 BGB (hier
WeiterlesenSchlagwort: Sicherungsvertrag
Zur Übersicherung bei Abschluss des Sicherungsvertrages
Die anfängliche Übersicherung setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass bereits bei Abschluss des Sicherungsvertrages ein auffälliges Mißverhältnis zwischen dem realisierbaren
WeiterlesenEintritt in den Sicherungsvertrag durch Vertrag zugunsten Dritter
ZPO § 727 Der für die Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld erforderliche „Eintritt in
WeiterlesenPrüfung des Eintritts in den Sicherungsvertrag erfolgt nicht im Klauselverfahren
a) Bei der Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung muss der Notar im Klauselerteilungsverfahren grundsätzlich von dem Wortlaut der Urkunde ausgehen. Ist
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