1. Der Geschäftswert einer Grundbucheintragung nach Teilungsversteigerung richtet sich jedenfalls dann nach dem Verkehrswert, wenn dieser höher ist als das
WeiterlesenSchlagwort: Meistgebot
Besonderer Verkündungstermin und Zuzahlungen außerhalb des Meistgebotes
ZVG § 83 Nr. 6, § 87 Abs. 1 Außerhalb des Versteigerungsverfahrens vereinbarte Zuzahlungen des Meistbietenden an den betreibenden Gläubiger,
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