ZPO § 139 Die zivilprozessuale Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO gilt auch im Verfahren nach dem Zwangsversteigerungsgesetz. Sie erfordert aber
WeiterlesenSchlagwort: Hinweispflicht
Das höchste Gebot gewinnt
Das Gericht kommt seiner Hinweispflicht ausreichend nach, wenn es die Auswirkungen der Wertgrenzen erläutert, die Forderungsanmeldungen bekannt gibt und die
WeiterlesenBGH zur Hinweispflicht bei Baukostenvorschüssen in Altverfahren
In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH, Beschluss vom 09.07.2009, V ZB 190/08) ging der Ersteher gegen den Zuschlagsbeschluss vor.
Weiterlesen