Über die Entscheidung des BGH, nach der das Amt des einstweiligen besonderen Vertreter für die unbekannten Erben gem. § 779
WeiterlesenSchlagwort: Erben
Literaturhinweis zu BGH, V ZB 60/09 (Aufhebung Vertreteramt § 779 II ZPO)
Zu der BGH-Entscheidung, wonach das Vertreteramt erst mit förmlicher Aufhebung durch das Vollstreckungsgericht endet, gibt es zustimmende Anmerkungen von Musielak
WeiterlesenVertreterbestellung nach § 779 II ZPO endet (erst) mit Aufhebung
Das Vollstreckungsgericht muss die Bestellung des einstweiligen besonderen Vertreters durch Beschluss aufheben, wenn ihm Umstände bekannt werden, welche die Voraussetzungen
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