ZVG § 9 Nr. 1 Bei der Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück sind die übrigen Miteigentümer jedenfalls dann als Beteiligte i.S.v.
WeiterlesenSchlagwort: Beteiligter
Fehlende Glaubhaftmachung nach Anmeldung und die Beantragung abweichender Versteigerungsbedingungen
Meldet einer der in § 9 Nr. 2 ZVG genannten Rechtsinhaber sein Recht in dem Zwangsversteigerungsverfahren an, macht es aber
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