Die Rücknahme des Versteigerungsantrags nach § 29 ZVG ist als eine auf den Erlass des Aufhebungsbeschlusses gerichtete Prozesshandlung grundsätzlich bis
WeiterlesenSchlagwort: Antragsrücknahme
Zwangsverwaltung: Gläubiger hat keinen Anspruch auf Überschüsse nach Antragsrücknahme
BGB § 1124; ZVG § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 2, § 146 Abs. 1, § 154 a) Wird
Weiterlesen