Erhält einer der bisherigen Miteigentümer den Zuschlag, wird der Wert für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht nach § 70 Absatz
WeiterlesenSchlagwort: § 70 GNotKG
Eigentümereintragung nach Teilungsversteigerung bei Zuschlag an einen früheren Gesamthandseigentümer
1. Der Geschäftswert einer Grundbucheintragung nach Teilungsversteigerung richtet sich jedenfalls dann nach dem Verkehrswert, wenn dieser höher ist als das
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