BGB § 573d, § 573 Abs. 2 Nr. 2; ZVG § 57a Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts des Erstehers nach §
WeiterlesenSchlagwort: § 57a ZVG
Der Kündigungstermin nach § 57a ZVG und die Zwangsverwaltung
1. Der Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlags ist für die Bestimmung des ersten zulässigen Kündigungstermins im Sinne des § 57
Weiterlesen“Betreutes Wohnen” und Sonderkündigungsrecht
ZVG §§ 57 a, 57, BGB § 565 a) Dem Ersteher einer Wohnungseigentumseinheit steht das Sonderkündigungsrecht des § 57
Weiterlesen