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BGH: InsO – Rückgewähr von Zahlungen an den Zwangsverwalter
InsO §§ 129, 143 Abs. 1 Satz 1; ZVG §§ 29, 161 Abs. 4 Der Vollstreckungsgläubiger ist nicht zur Rückgewähr
WeiterlesenZwangsverwaltung: Gläubiger hat keinen Anspruch auf Überschüsse nach Antragsrücknahme
BGB § 1124; ZVG § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 2, § 146 Abs. 1, § 154 a) Wird
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