Die Pfändungsschutzvorschrift des § 850i ZPO findet im Zwangsverwaltungsverfahren keine entsprechende Anwendung. Dem Schuldner sind im Zwangsverwaltungsverfahren Mittel für seinen Unterhalt
WeiterlesenSchlagwort: § 149 ZVG
Wohnrecht des Erstehers bei angeordneter Sicherungsverwaltung
OLG Bremen, 12.05.2017, 2 U 1/17 (IGZInfo 17, 122; ZfIR 2017, 745) Zum Notwohnrecht des Erstehers entsprechend § 149 ZVG
WeiterlesenWohnrecht des Schuldners setzt Wohnnutzung kraft Eigentums und unmittelbaren Eigenbesitzes voraus
ZVG § 149 Abs. 1 a) § 149 Abs. 1 ZVG setzt die Wohnnutzung des zwangsverwalteten Grundstücks bei Beschlagnahme kraft
Weiterlesen§ 149 II ZVG: Räumung infolge Schuldnerverhalten
Zur Räumung nach § 149 Abs. 2 ZVG, wenn der Schuldner durch sein Verhalten den Ertrag des Grundstücks gefährdet. LG
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