Man muss langfristig denken

Bei Vertretung mehrerer Berechtigter von Uraltrechten in einem Verfahren bleibe ich mit meinem Vergütungsantrag in der Regel unter dem sonst üblichen Pauschbetrag pro Berechtigten. Jedenfalls, wenn die Tätigkeit zeitlich überschaubar war und mehr oder weniger nur im Abheften eingehender Post bestand.

In einem Fall schickt das Gericht mit dem Vergütungsbeschluss die Kostenübernahmeerklärung der Gläubigerin mit. Darin sichert die Gläubigerin die Übernahme des Doppelten der antragsgemäß festgesetzten Vergütung zu. Erst denke ich „Mist!“. Dann aber kommt mir schnell in den Sinn, dass sich eine Vergütungsbeantragung mit Augenmaß langfristig als die richtigere Wahl zeigen wird.