Falsche Doktoren erhalten keine Zwangsverwaltervergütung

Ein Zwangsverwalter, der sich mit falschem Doktortitel beworben hat und bestellt wird, verwirkt seinen Vergütungsanspruch. Dies gilt auch, wenn er von den Vollstreckungsgerichten als sachkundig angesehen wurde und auch ohne Doktortitel bestellt worden wäre.

BGH, Beschluss vom 15.10.2009, V ZB 88/09

(gefunden in der IGZInfo 2010, 29)