Neuer Anlauf für ein Bundesmeldegesetz

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Zu Zeiten der Großen Koalition gab es bereits ab 2007 einen Anlauf für ein Bundesmeldegesetz, der jedoch nicht zum Abschluss gebracht wurde. Siehe hierzu z.B. die Artikel bei heise.de hier und hier. Schwarz-Gelb hat sich zum Ziel gesetzt, das Thema wieder voranzutreiben.

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden den Auftrag aus der Föderalismuskommission I, das geltende Rahmenrecht durch eine Regelung in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes abzulösen, durch ein Bundesmeldegesetz erfüllen. Darin werden wir das Melderecht harmonisieren und die Zustimmung der Vermieter bei der Anmeldung von Mietern wieder einführen.“

Die Wahrscheinlichkeit eines Ermittlungserfolges kann dadurch je nach Ausgestaltung nur steigen. Zumal ich den von mir Vertretenen mit einem eventuellen erfolgreichen Ermitteln nicht Böses tue und auch nicht tun möchte, im Gegenteil.

Ob es ein zentrales Melderegister geben soll oder nur die Vernetzung unter den Meldeämtern verbessert werden soll, bleibt abzuwarten. Als Zustellungsvertreter muss ich ohne Frage ein zentrales Melderegister begrüßen. Als Bürger sehe ich es deutlich kritischer.