Widerspruchsklage zur Abänderung eines Teilungsplans

OLG Koblenz, 15.03.2018, 1 U 949/17 (BeckRS 2018, 5116)

Eine Widerspruchsklage gegen einen Teilungsplan hat sich gegen alle am Verteilungsverfahren beteiligten Gläubiger, die von dem Widerspruch betroffen sind und diesen nicht anerkannt haben, zu richten.

Sie kann nicht nur gegen die vom Rechtspfleger im Verteilungsverfahren angenommene Rangfolge erhoben werden, die auf einer unrichtigen Beurteilung der Rechtslage beruht, sondern auch gegen eine vorgenommene Rangfolge, die ein Begünstigter zwar formell wirksam erlangt hat, aber nach materiellen Grundsätzen zu Unrecht erfolgt ist.