Notarbescheinigung aufgrund Einsicht beim Companies House

Landgericht Dortmund, 8.1.18, 9 T 691/17

Zurückweisung eines Gebotes § 71 II ZVG – Eine Bescheinigung nach § 21 BNotO genügt nicht zum Vertretungsnachweis, wenn sich der Notar lediglich auf die Einsicht beim Companies House bezieht.