BGH zum Schadensersatz bei eigenmächtiger Inbesitznahme durch den Ersteher

BGB § 858 Abs. 1, §§ 992, 823 Abs. 1 Ac, I

Nimmt der Ersteher die ersteigerte Immobilie eigenmächtig in Besitz, trifft ihn die Obliegenheit, ein Verzeichnis über die in der Immobilie vorgefundenen, von dem Zuschlagsbeschluss nicht erfassten Gegenstände zu erstellen und deren Wert schätzen zu lassen. Kommt er dem nicht nach, muss er beweisen, inwieweit die Angaben des Schuldners zu dem Bestand, Zustand und Wert der Gegenstände, die sich im Zeitpunkt der Räumung in dem Haus befunden haben sollen, unzutreffend sind, soweit dessen Angaben plausibel sind.

BGH, 23.6.2017, V ZR 175/16

(Nachtrag: Siehe die Anm. von Regenfus, LMK 2017, 400063)