Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines entscheidungserheblichen Beweisantrags wegen eines Gehörsverstoßes

Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 27. April 2017, Vf. 32-VI-16

Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn in der Zuschlagsbeschwerde behauptet wird, es sei ein weiteres Gebot als das abgegeben worden, auf das der Zuschlag erteilt ist, und wenn insoweit Protokollberichtigung beantragt und der im Termin anwesende Anwärter nicht befragt wird.