Der Vergütungs- und Auslagenanspruch des Zustellungsvertreters besteht unabhängig von der Frage, ob die Bestellung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt.
LG Lüneburg, Beschluss vom 15.02.1961, 5 T (V) 16/61, Rpfleger 62, 57 mit Anm. Drischler
Unter Bezugnahme auf diese Entscheidung wird diese Rechtsauffassung auch von der heutigen Kommentierung geteilt.