Ablösung einer Sicherungshypothek nach § 128 ZVG nach Schluss der Versteigerung

Zur Zuschlagsversagung bei schuldnerseitiger Befriedigung eines Gläubigers einer bestrangig betreibenden Sicherungshypothek nach § 128 ZVG nach Schluss der Versteigerung

LG Verden, 09.09.2016 – 6 T 110/16

Rpfleger 17, 105 (mit abl. Anm. Alff)