Zwangsverwaltung – Leistungsfreiheit bei grob fahrlässig verursachten Wasserschaden

LG Berlin, 22.01.2015 – 23 O 93/13

Zur Leistungsfreiheit der Wohngebäudeversicherung gegenüber dem Ersteher bei grob fahrlässig vor dem Zuschlag durch den Zwangsverwalter (hier genauer: Sequester gem. § 25 ZVG) verursachten Wasserschaden.