Ansatz des Meistgebots als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.

BFH, Urteil vom 2.3.2016, II R 27/14

Eigentumswohnung aus der Zwangsversteigerung – und die Grunderwerbsteuer