Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.
BFH, Urteil vom 2.3.2016, II R 27/14
Eigentumswohnung aus der Zwangsversteigerung – und die Grunderwerbsteuer