Zur Entkräftung einer Ersatzzustellung durch Zeugenangebot

1.
Die bloße Benennung eines Zeugen ohne weitere Ausführungen reicht allein als Mittel der Glaubhaftmachung nicht aus.

2.
Der pauschale Vortrag des Beschwerdeführers, er habe zum Zeitpunkt der Zustellung des angefochtenen Beschlusses am Zustellungsort keine Wohnung mehr inne gehabt, reicht zur Entkräftung der Indizwirkung der Zustellungsurkunde dafür, dass der Zustellungsadressat unter der Zustellungsanschrift tatsächlich wohnt, nicht aus

Oberlandesgericht Hamm, 12.11.15, 3 Ws 379/15

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