BeurkG § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 1; Richtlinien Notarkammer Celle II. S. 4 c)
Zum Amtspflichtenverstoß eines Notars, der Grundschuldbestellungen ohne sachlichen Grund durch seine in den zugrunde liegenden Grundstückskaufverträgen bevollmächtigten Mitarbeiter beurkundet