Auch wenn eine Rechtsmittelschrift bei einer gemeinsamen Briefannahmestelle für mehrere Gerichte eingeht, ist ein solcher Schriftsatz grundsätzlich allein bei dem Gericht eingereicht, an das er adressiert ist. (Rn. 7)
BGH, 16.9.2015 – V ZB 54/15
Auch wenn eine Rechtsmittelschrift bei einer gemeinsamen Briefannahmestelle für mehrere Gerichte eingeht, ist ein solcher Schriftsatz grundsätzlich allein bei dem Gericht eingereicht, an das er adressiert ist. (Rn. 7)
BGH, 16.9.2015 – V ZB 54/15