Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen verjährter Zinsen

Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vollstreckungsgegenklage, mit der die Verjährung älterer Zinsen geltend gemacht wird, wenn der Gläubiger nur wegen nicht verjährter Ansprüche die Zwangsversteigerung betreibt.

OLG Hamm, Urteil vom 22. Dezember 2014 – I-5 U 80/14, 5 U 80/14 –, juris

anhängig beim BGH unter dem Az. V ZA 1/15