Neues Bundesmeldegesetz zum 01.11.2015

Am 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Damit wird insbesondere die Erteilung von Melderegisterauskünften neu geregelt.

So wird beispielsweise die zwischenzeitlich abgeschaffte Pflicht wieder eingeführt, zur An- und Abmeldung eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen.

Einige Bundesländer werden zudem ab 01.11.2015 die Gebühren für Meldeauskünfte erhöhen.

Meldung der RiserID Services GmbH vom 07.07.2015

Informationen des BMI

Gesetzesmaterialien zum BMG