GbR: Veräußerungsverbot bei Teilungsversteigerung

In der Teilungsversteigerung hinsichtlich des Grundbesitzes der Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht ein Veräußerungsverbot gemäß § 23 ZVG.

LG Bonn, Beschluss vom 03.09.2014, 6 T 218/14

„Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen hinsichtlich folgender Frage:

Ergibt sich aus § 180 Abs. 1 ZVG i.V.m. §§ 22, 23 ZVG ein Veräußerungsverbot bei einer Teilungsversteigerung hinsichtlich eines Grundbesitzes, das im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht (sofern Grundlage der Vollstreckung die Pfändung des Gesellschaftsanteils und des Auseinandersetzungsanspruchs eines Gesellschafter ist und die Gesellschaft vom Gläubiger gekündigt wurde)?“