Zum Wucher bei Kaufverträgen über Eigentumswohnungen, wenn der tatsächliche Wert der Wohnungen mehr als das Doppelte des Kaufpreises beträgt und der Käufer die Zwangslage der Verkäufer wegen des laufenden Versteigerungsverfahrens ausnutzt.
OLG Oldenburg, Urteil vom 02.10.2014, 1 U 61/14