Haftung der Post bei unrichtiger Postzustellungsurkunde

Zur Haftung der Post aufgrund einer unrichtigen Postzustellungsurkunde (Angebliche Zustellung durch Einwurf in den nicht vorhandenen Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung)

OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2014, 11 U 98/13

Quelle