Ein Eintragungsersuchen – hier des Vollstreckungsgerichts -, das als Eigentümer die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Zusatz „als Gesellschafter der … GdbR“ bezeichnet, ist dahin auszulegen, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche eingetragen werden soll.
OLG Nürnberg 15. Zivilsenat, Beschluss vom 05.05.2014, 15 W 788/14