Vertrauen auf Postlaufzeit mit Laufzeitvorgabe E+1 (1 Tag nach Einlieferung)

Ein Rechtsmittelführer darf davon ausgehen, dass sein Brief den Empfänger innerhalb der von der Post angegebenen normalen Postlaufzeit erreicht; das ist der dem Tag derAufgabe zur Post folgende Tag.
Denn die „normale“ Postlaufzeit bestimmt sich nach den veröffentlichten Angaben der Deutschen Post AG. Auf deren Internetseite heißt es dazu: „Für die Zustellung „gilt die Laufzeitvorgabe E+1 (1 Tag nach Einlieferung)“.

OLG Oldenburg (Oldenburg) 1. Strafsenat, Beschluss vom 16.09.2013, 1 Ws 547/13