Verwirrende Aufrechnung

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Ein Grundbuchamt sendet mir als Zustellungsvertreter eine Rechnung für die Eintragung einer Sicherungshypothek zu. Auf meinen Hinweis auf meine nicht vorhandene Vertretungsmacht wird die Rechnung storniert, selbstredend ohne dass ich gezahlt habe. Über die Löschung im Kostensoll erhalte ich auch eine neue „Rechnung“ der Landesjustizkasse und hake die Sache als erledigt ab. Umso überraschter war ich, als einen Tag später noch ein Schriftstück ins Haus flattert:

„Sehr geehrter Herr Siegfried,

die Landesjustizkasse XYZ wurde durch Amtsgericht Sowieso angewiesen, aus dem Verfahren XX-1234-56 überschüssige Gelder in Höhe von 123,45 EUR an Sie auszuzahlen:

Demgegenüber hat die Landesjustizkasse XYZ gegen Sie folgende fällige Gerichtskostenforderung:

Kassenzeichen                 Sache/Aktenzeichen                     Betrag

XXXXXXXXXX                     XX-1234-56                                        123,45 EUR

Gemäß § 387 BGB wird hiermit gegen Ihre Forderung die Aufrechnung erklärt. Damit ist die Forderung zu obigen Kassenzeichen beglichen.“

Selbst ich musste das Schreiben zum Verständnis ein paar Sekunden auf mich wirken lassen. Dann erst stelle ich fest, das bedeutet nix Schlimmes. Wie mag es erst Laien gehen?