NJW: Formulierungshilfen zur Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess

Zum Thema Einführung der Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozess mit Wirkung vom 01.01.2014:

Fölsch, NJW 2013, 970 – Formulierungshilfen zur Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess

Dort geht es zwar um richterliche Entscheidungen, aber einige grundlegende Dinge sind auch für Rechtspfleger interessant (zB vollständige Adresse des Gerichts, bei dem der Rechtsbehelf eingelegt werden kann / Einfügung der Belehrung oberhalb der Unterschrift des Ri/Rpfl.).