Die Homepage eines Sachverständigen kann zu seiner Befangenheit führen

Die Gestaltung der Homepage des Sachverständigen kann geeignet sein, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu rechtfertigen.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 24. Januar 2013 – 4 W 645/12