Abweichende Versteigerungsbedingungen: Nachweis der Ernsthaftigkeit des Antrages

BGH, Beschluss vom 27.07.2012, V ZB 7/12

Zitat aus Rdnr. 9 der Gründe:

Besteht der Verdacht, dass die Möglichkeit, abweichende Versteigerungsbedingungen zu verlangen, rechtsmissbräuchlich genutzt wird, kann das Vollstreckungsgericht den Antragsteller auffordern, sein Vorgehen zu erläutern, oder sich auf andere Weise von der Ernsthaftigkeit des Antrags überzeugen.