BGH zu Überprüfung der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax

Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax soll die Überprüfung des Sendeberichts anhand eines aktuellen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle auch sicherstellen, dass der Schriftsatz tatsächlich übermittelt worden ist.

BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 – VI ZB 54/11