Vom Schuldner gezahlte Hausgelder und Rangklasse 2

ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3

Die von dem Schuldner in einem Zwangsversteigerungsverfahren gezahlten Hausgelder vermindern – im Unterschied zu den Zahlungen ablösungsberechtigter Dritter nach § 268 BGB – nicht den Höchstbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 ZVG, bis zu dem die Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Rangklasse 2 zu befriedigen sind.

BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012 – V ZB 194/11