BVerfG, Beschluss vom 8.3.2012 – 2 BvR 2537/11
Die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens nach Verhaftung des Eigentümers durch den Gerichtsvollzieher kann das Grundrecht des Eigentümers aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzen.
BVerfG, Beschluss vom 8.3.2012 – 2 BvR 2537/11
Die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens nach Verhaftung des Eigentümers durch den Gerichtsvollzieher kann das Grundrecht des Eigentümers aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzen.