Nachweis der Vertretungmacht eines Bieters

Ob die Vertretungsmacht eines Bieters durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen ist, hat das Vollstreckungsgericht anhand der formellen Beweiskraft der vorgelegten Urkunde zu prüfen.

BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 – V ZB 48/11

http://juris.bundesgerichtshof.de/cg…61&Blank=1.pdf