BVerfG: Suizidgefahr und zwingende Einholung eines Sachverständigengutachtens


Die Garantie des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) kann durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag im Zivilprozeß – hier: Bestehen von Suizidgefahr der Schuldnerin im Zusammenhang mit Zwangsversteigerung eines Wohnhauses- verletzt sein.

Im entschiedenen Fall genügte das – im Rahmen eines vom Amtsgericht angeregten Unterbringungsverfahrens beigeholte – Zeugnis einer Fachärztin für Psychiatrie in diesem Einzelfall nicht, um im Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde (Zuschlag erfolgte 2 Tage nach dem ärztlichen Zeugnis) von einem Sachverständigenbeweis über die Gefahr für Leib und Leben der bisherigen Eigentümerin abzusehen.

BVerfG, Beschluss vom 26.10.2011, 2 BvR 320/11