Es darf darauf vertraut werden, dass Post den Empfänger am nächsten Werktag erreicht


Eine Partei kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden.

Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass Briefe, die zuvor gefaxt worden sind, eher oder weniger oft verlorengehen als solche, die nicht zuvor gefaxt worden sind.

BGH, Beschluss vom 03.02.2011, Az. I ZB 75/09

siehe auch: BGH, Beschluss vom 09.02.2010, Az. XI ZB 34/09