OLG Köln zu GbR-Geboten

Der Erwerb von Grundeigentum durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren vollzieht sich außerhalb des Grundbuchs; die Umschreibung des Eigentums ist hier eine Berichtigung. Mithin hat das Vollstreckungsgericht vor der Erteilung des Zuschlags an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu prüfen, ob sie existiert und wie sie vertreten wird.

OLG Köln, Beschluss vom 29.11.2010, Az. 2 Wx 26/10

Soweit ersichtlich die erste OLG-Entscheidung zum Thema.