Zwangsverwalter kann Vermietung ablehnen

Wenn der Zwangsverwalter erhebliche und begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Mieters hat, ist er nicht zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet. Dies gilt auch bei einem vom Schuldner empfohlenen Mieter.

LG Dortmund, Beschluss vom 24.08.2010, 9 T 442/10

abgedruckt mit Gründen in IGZInfo 2010, 187 m. zust. Anm. Neumann