ZVG-Kommentar von Böttcher erschienen

Mit ein wenig Verzögerung ist die Neuauflage des ZVG-Kommentars von Prof. Böttcher erschienen. Mitautor ist für den Bereich der Zwangsverwaltung Prof. Keller. Die 5. Auflage ist zum Preis von 69,00 € im Buchhandel erhältlich.

Nach einem ersten Querlesen der meine Tätigkeit betreffenden Teile:

Die Kommentierung zu den §§ 6 bis 8 enthält keine Überraschungen oder wesentlichen neueren Erkenntnisse. An zwei Stellen weicht Böttcher von Stöber und Dassler/Schiffhauer ab. Zum Einen ist er der Meinung, dass der Zustellungsvertreter über seine Rechte und Pflichten belehrt werden muss. Zum Anderen soll das Gericht verpflichtet sein, regelmäßige Berichte vom Zustellungsvertreter abzufordern. Anlassbezogene oder ggf. zu den Terminen eingereichte Berichte, so wie ich es mit „meinen“ Gerichten praktiziere, halte ich für sinnvoll aber auch ausreichend.

Negativ ist mir aufgefallen: Die §§ 135 ff. (Vertretung für unbekannte Berechtigte nebst Aufgebotsverfahren) sind leider unkommentiert.