Handelsregisterdokumente bequem abrufbar

Seit dem 01.01.2007 sind Unterlagen zum Handelsregister nur noch nicht in elektronischer Form einreichbar. Für den Nutzer des elektronischen Registerportals unter www.handelsregister.de hat dies den Vorteil, dass diese Unterlagen -ggf. kostenpflichtig- abgerufen werden können. Auf diesem Wege ist der Abruf von Registeranmeldungen oder eingereichten Gesellschaftsverträgen sehr bequem möglich.

So gehts:

Zunächst ruft man ganz normal die gewünschte Firma auf. Dann wählt man „DK“ für Dokumentenansicht:

In der folgenden Ansicht kann man sich mit einem Klick auf die Plussymbole durch die verschiedenen Dokumentenordner durchklicken:


Leider lässt sich an den Ordnern nicht ablesen, ob im jeweiligen Ordner Dokumente abgelegt sind, was zu unnötigen Klicks führen kann.

Rechts kann man das gewünschte Dokument unter „Download“ herunterladen: