Umsatzsteuer bei der Post – aber nicht auf alles

Ab 01.07.2010 werden einige Postdienstleistungen umsatzsteuerpflichtig. Wie man der Mitteilung der Post entnehmen kann, wirds typisch deutsch nicht einfacher, sondern komplizierter. Briefleistungen wie der Standardbrief nebst den größeren Briefformaten, die Postkarte, das Einschreiben etc. bleiben umsatzsteuerfrei. Der Steuer unterliegen aber z. B. die Nachnahme oder der Infobrief.

Die Konkurrenz der Post hat die Umsatzsteuerbefreiung der -immerhin ebenfalls privatwirtschaftlich organisierten- Deutsche Post AG immer als Wettbewerbsverzerrung kritisiert. Nach zähem Ringen sind vor einigen Monaten die genannten Änderungen beschlossen worden. Der Presse war zu entnehmen, dass es bei diesem Privileg um viel Geld geht, man schätzt ca. 300 bis 500 Mio. €.